Pferdehalterhaftpflicht
Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden Pferde- und Hundebesitzer kein Soll sondern ein Muss. Denn nach dem BGB -Bürgerlichen Gesetzbuch- haften Sie, als Besitzer in unbegrenzter Höhe!
Der private Pferdehalter haftet, wie der Hundebesitzer übrigens auch, für Schäden, die das Tier verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Daran ist die Gefährdungshaftung schuld. Denn allein die Tatsache, dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um für entstandene Schäden haftbar gemacht werden zu können.
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