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Geschäftszweck

Klassisches Aufteilungsgeschäft:

1.

Ankauf der Immobilie.
In Ballungsgebieten, insbesondere von wohnwirtschaftlich genutzten Mehrfamilienhäusern.

2.

Ggf. Renovierung oder Sanierung.

3.

Aufteilung in Eigentumswohnungen.

4.

Privatisierung an Mieter bzw. Abverkauf an Kapitalanleger oder Eigennutzer.

Alternative?