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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand September 2009)

Inhaltsübersicht

1.     Anwendungsbereich und Zustandekommen des Vertrages

2.     Leistungen

3.     Auswahl der Versicherungsschutzleistungen

4.     Leistungsausschlüsse

5.     Vollmacht

6.     Vergütung

7.     Haftung

8.     Daten

9.     Änderung der AGB

10.  Wirksamkeit der AGB

11.  Rechtswahl und Gerichtsstand

12.  Identität, Anschrift, Unternehmensregister

13.  Widerrufsbelehrung

 

1. Anwendungsbereich und Zustandekommen des Vertrages
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Honawu Versicherungsmakler GmbH & Co. KG (im folgenden Honawu genannt) online oder offline erbrachten Vermittlungsleistungen, die über die reine Nutzung von Inhalten der Internet-Seiten hinausgehen.
Mit der Übersendung eines Antrages auf Abschluss eines Versicherungsvertrages (Antrag) beauftragt der Kunde die Honawu mit der Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes. Die Übersendung erfolgt entweder durch Übermittlung der in der jeweiligen Online-Eingabemaske eingetragenen Daten über das Internet oder eines ausgefüllten Antragsformulars per eMail, Fax oder Post an die Honawu. Mit Wirkung vom Eingangsdatum des Antrages gelten die folgenden AGB als vereinbart. Anderenfalls gelten die von der Honawu an den Kunden übersandten AGB. Bei telefonischer Kontaktaufnahme gelten diese AGB als vereinbart, wenn der Kunde einen mündlichen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages abgibt.

2. Leistungen
Die Honawu bietet auf ihren Internet-Seiten verschiedene standardisierte Versicherungsschutzlösungen zur Auswahl des Kunden an. Die Vermittlungspflicht der Honawu ist ausschließlich auf das Angebot dieser Versicherungsschutzlösungen beschränkt. Innerhalb dieser Auswahl an Versicherungsschutz-lösungen legt der Kunde den seinen persönlichen Verhältnissen entsprechenden und abzudeckenden Risikobedarf in seinem Antrag selbst fest.

Die Vermittlungspflicht bezieht sich nur auf den jeweils gewünschten Versicherungsschutz. Die Beratungspflicht ist auf den Umfang beschränkt, der innerhalb des jeweils gewählten Mediums technisch geleistet werden kann. Darüber hinaus kann im Einzelfall die Verpflichtung zu einer weitergehenden Beratung durch Abschluss eines erweiterten Versicherungsmaklervertrages vereinbart werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Kunden die angebotenen Versicherungsschutzlösungen nicht ausreichen bzw. spezielle Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen. Erst dieser individuelle Versicherungsmaklervertrag verpflichtet zu einer umfassenden individuellen Beratung. Die auf den Internet-Seiten der Honawu dargestellten Versicherungsschutzlösungen sind freibleibend und unverbindlich, bis von den jeweiligen Versicherungsunternehmen eine verbindliche Antragsannahme erfolgt. Ein Versicherungsvertrag kommt nur zwischen dem Kunden und dem von ihm ausgewählten Versicherungsunternehmen zustande. Die Honawu hat auf das Zustandekommen des jeweiligen Versicherungsvertrages keinen Einfluss.

3. Auswahl der Versicherungsschutzlösungen
Die Honawu bietet auf ihren Internetseiten Versicherungsschutzlösungen an, bei denen Preis und Leistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und welche geeignet sind den durchschnittlichen Risikobedarf abzudecken. Es ist daher möglich, dass die angebotenen Versicherungsschutzlösungen bei Besonderheiten den Risikobedarf für einzelne Kunden nicht komplett bzw. nur teilweise abbilden. Die Honawu hat die auf den Internetseiten angebotenen Versicherungsschutzlösungen auf Grundlage einer objektiven und ausgewogenen Marktuntersuchung nach fachlichen Kriterien ermittelt. Bei der Auswahl des Angebotes der Versicherungsschutzlösungen wurden als Kriterien unter anderem die Qualität und der Service des Versicherungsunternehmens und die Qualität des Versicherungsvertrages berücksichtigt. Die Honawu ist in der Bestimmung und Bewertung der für die jeweilige Versicherungsschutzlösung relevanten Auswahlkriterien grundsätzlich frei. Als Auswahlkriterien gelten neben objektiven Kriterien auch die Erfahrungswerte der Honawu. Bei der Auswahl berücksichtigt die Honawu grundsätzlich nur die Angebote von Versicherungsunternehmen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Zulassung zum Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) haben. Die Angebote von Versicherungsunternehmen, die den Hauptsitz nicht in der BRD haben, bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn diese Versicherungsbedingungen in deutscher Sprache anbieten oder eine Niederlassung in der BRD unterhalten bzw. ihre Leistungen im Rahmen des freien Dienstleitungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union anbieten. Die Honawu berücksichtigt keine Angebote von Versicherungsunternehmen, die mit Versicherungsmaklern nicht zusammenarbeiten oder diesen keine Vergütungen in Form von Provision oder Courtage gewähren.

4. Leistungsausschlüsse
Auf Grund des jeweils gewählten Mediums können eine eingehende individuelle Ermittlung des persönlichen Risikobedarfs und eine entsprechende an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Beratung nicht erfolgen. Bei Bedarf nach einer persönlichen Beratung ist der Kunde verpflichtet, mit der Honawu direkten persönlichen Kontakt aufzunehmen. Eine über die Vermittlung des jeweils gewünschten Versicherungsschutzes hinausgehende Betreuung oder Überprüfung des Versicherungsschutzes des Kunden ist ausgeschlossen und kann nur auf ausdrücklichen Wunsch schriftlich vereinbart werden. Gleiches gilt für die beim Kunden bereits bestehenden, von Dritten vermittelten Versicherungsverträge. Darüber hinaus ist die Honawu nicht zur Mitwirkung bei der Schadenregulierung verpflichtet. Bei Kunden, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, hat die Honawu das Recht, die Anfrage unbearbeitet zu lassen.

5. Vollmacht
Der Kunde bevollmächtigt die Honawu zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht umfasst insbesondere die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherungsunternehmen einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen. Soweit eine Versicherungspolice nur ein Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages beinhaltet (Invitatiomodell) ist die Honawu bevollmächtigt für den Kunden die Annahmeerklärung abzugeben. Der Kunde bevollmächtigt die Honawu ausdrücklich zum Empfang aller Vertragsbestimmungen (einschließlich den AVB) sowie allen weiteren Vertragsinformationen (gem. § 7 Abs. 1 VVG i. V. m. VVG- InfoV). Die Empfangsvollmacht umfasst auch die Vertragsbestimmungen und Vertragsinformationen, von denen die Honawu vor der Beratung des Kunden Kenntnis genommen hat. Dies gilt auch für die Vertragsbestimmungen und Vertragsinformationen, die die Honawu bereits vor Abschluss des Versicherungsmaklervertrages mit dem Kunden erhalten hat.

6. Vergütung
Die Honawu erbringt die Vermittlungsleistung für den Kunden kostenlos. Für die Vermittlung des jeweiligen Versicherungsvertrages erhält die Honawu von den Versicherungsunternehmen eine Courtage die Bestandteil der Versicherungsprämien ist. Bei bestimmten Versicherungen werden diese ausdrücklich in den Informationen des Versicherungsunternehmens ausgewiesen. Die Honawu nimmt von den Kunden keine Zahlung der Versicherungsprämien an. Die Zahlung der Versicherungsprämien erfolgt direkt an das jeweilige Versicherungsunternehmen.

7. Haftung
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten ist die Haftung der Honawu auf einen Betrag in Höhe von 2.000.000,00 Euro für den einzelnen Schadensfall begrenzt. Die Honawu hält bis zu dieser Summe eine Berufshaftpflichtversicherung vor. Gewährt der Versicherungsschutz der Honawu für die jeweilige Vermittlung eine höhere Deckung, so ist die vorgenannte Betragsbegrenzung entsprechend höher. Die Wirksamkeit dieser Haftungsbeschränkungen ist vom Bestand dieses Versicherungsschutzes im Haftungsfall abhängig. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz der Honawu auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Voraussetzung ist, dass für eine derartige Erhöhung ein zeichnungswilliger Versicherer gefunden werden kann. Die Honawu gibt hierzu eine Empfehlung ab. Die Haftung für mittelbare Folgeschäden einer vertraglichen Pflichtverletzung, die nicht zum Bereich des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens gehören, ist ausgeschlossen. Die Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Honawu wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verjähren kenntnisunabhängig in acht Jahren nach der Entstehung oder zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gehen vor.

8. Daten
Die Honawu wahrt die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Alle personenbezogenen Daten des Kunden werden vertraulich behandelt. Nur soweit es zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich oder eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, werden diese an Dritte weitergegeben. Vor der Übermittlung seiner Daten an die Honawu hat der Kunde seine Einwilligung in die Datenverarbeitung seiner persönlichen Daten und Auskunftseinholung durch die Honawu und die weitere Übermittlung an das jeweilige Versicherungsunternehmen zu erklären. Dies erfolgt bei einem Online-Antrag durch entsprechendes aktives "Häkchensetzen", anderenfalls schriftlich (u.a. per Telefax). Bei telefonischer Antragsaufnahme wird die Einwilligung vorausgesetzt. Sofern der Kunde an die Honawu eine eMail sendet, wird davon ausgegangen, dass die Honawu zu einer Beantwortung per eMail berechtigt ist. Andernfalls muss der Kunde ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation verweisen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Kunden übermittelten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Honawu prüft die übermittelten Daten nur auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit. Sofern der Kunde falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist Honawu berechtigt, den Antrag unbearbeitet zu lassen.

9. Änderung der AGB
Es gilt die zum Zeitpunkt der Vermittlung auf der Internet-Seite der Honawu abrufbare Fassung. Die Honawu behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Etwaige Änderungen werden den Kunden per eMail mitgeteilt. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom jeweiligen Kunden angenommen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nicht. Nebenabreden, Ergänzungen, Abänderungen und die Aufhebung des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform, soweit nicht durch Gesetz eine andere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Kein Vertragspartner kann sich auf eine vom Vertrag abweichende Änderung berufen, solange die Abweichung nicht schriftlich festgehalten ist.

10. Wirksamkeit der AGB
Soweit gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen und wesentliche Pflichten nicht betroffen sind, die sich zwingend aus der Natur eines Versicherungsmaklervertrages ergeben, gehen die Regelung dieser AGB denen durch Richter- und Gewohnheitsrecht entwickelten Pflichten eines Versicherungsmaklers vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll, soweit diese rechtlich zulässig ist, eine andere Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder geregelt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Das gleiche gilt, soweit diese AGB Lücken aufweisen sollte.

11.  Rechtswahl und Gerichtsstand
Das vertragliche Verhältnis zwischen dem Kunden und der Honawu bestimmt sich nach den Gesetzen der BRD unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist der Geschäftssitz von der Honawu. Für alle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der Honawu vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristischen Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

12. Identität, Anschrift, Unternehmensregister

Honawu Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Geschäftsführer: Holger Nauß
Am Heckendorn 37, 42279 Wuppertal
Telefon: +49.(0)202.445880
Telefax: +49.(0)202.4458888

Handelsregister:
Amtsgericht Wuppertal, Registernummer: HRA 22833

Vermittlerregister:
Registernummer: D-76BF-AUU35-44 über die Honawu Unternehmensgruppe GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., www.vermittlerregister.info

 

13. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Honawu Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Am Heckendorn 37, 42279 Wuppertal
Telefon: +49.(0)202.445880
Telefax: +49.(0)202.4458888

Widerrufsfolgen:
Eine Rückabwicklung kommt nicht in Betracht.

Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Honawu mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).

Ende der Widerrufsbelehrung